ARTIKEL 1 – ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Der Vermieter vermietet das Fahrzeug für einen vorher festgelegten Zeitraum an den Mieter, vorbehaltlich der unten aufgeführten Bedingungen. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags verpflichtet sich der Mieter, das Fahrzeug unbeschädigt zurückzugeben, einschließlich seiner fünf Reifen (einschließlich des Ersatzreifens), Werkzeuge, zugehöriger Dokumente (Fahrzeugschein, Versicherungspolice, Karten usw.) und aller Zubehörteile am festgelegten Datum, zur festgelegten Uhrzeit und am festgelegten Ort.
Falls der Mieter das Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort zurückbringt, muss er die damit verbundenen Kosten für Fahrer, Kraftstoff usw. übernehmen. Diese Kosten werden vom Vermieter am Abholort des Fahrzeugs berechnet und dem Mieter in Rechnung gestellt.
Der Mieter hat das Fahrzeug bei der Übernahme inspiziert und ist daher für alle Schäden verantwortlich, die zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vermerkt wurden.
Es ist strengstens untersagt, illegale oder verbotene Waren und Gegenstände im Fahrzeug nach türkischem Recht zu transportieren.
Das Fahrzeug darf nicht für illegale Zwecke oder zur Unterstützung illegaler Aktivitäten genutzt werden.
Eine Überladung des Fahrzeugs über seine Tragfähigkeit hinaus ist untersagt. Das Fahrzeug darf nicht zum Transport von Gütern unter Bedingungen verwendet werden, die seine strukturelle Integrität gefährden könnten, unter Berücksichtigung von Straßen- und Wetterbedingungen.
Der Mieter darf ohne Erlaubnis des Vermieters keine Änderungen, Ergänzungen oder Modifikationen am Fahrzeug vornehmen.
Das Fahrzeug darf nicht zum Abschleppen, Schieben oder Transportieren von stehenden Objekten oder anderen Fahrzeugen ohne die Zustimmung des Vermieters verwendet werden.
Es ist strengstens untersagt, das Fahrzeug für Rennen, Geschwindigkeitstests, Rallyes, Ausdauertests, Motorsportveranstaltungen oder auf für den Verkehr gesperrten Straßen zu nutzen.
Der Mieter darf das Fahrzeug nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen fahren.
Das Fahrzeug darf nicht für kommerzielle Transportzwecke verwendet werden, auch wenn dafür Zahlungen erfolgen.
Nur der Mieter und alle im Vertrag aufgeführten Zusatzfahrer dürfen das Fahrzeug fahren. Die Nutzung durch unbefugte Personen ist streng verboten.
Der Mieter muss mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens drei Jahren über einen gültigen nationalen oder internationalen Führerschein verfügen. Der Mieter darf Dritten das Fahren des Fahrzeugs nicht ohne die Zustimmung des Vermieters gestatten. Bei Verstoß gegen diese Regel erlischt der Versicherungsschutz und der Vermieter behält sich das Recht vor, das Fahrzeug gemäß Artikel 2 zurückzufordern.
Wenn das Fahrzeug nicht genutzt wird, muss der Mieter sicherstellen, dass es an einem abgeschlossenen und gesicherten Ort geparkt ist. Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter den Vermieter innerhalb einer Stunde nach Entdeckung des Vorfalls benachrichtigen und den Diebstahl bei der nächstgelegenen Polizeistation melden. Wird das Fahrzeug innerhalb von 45 Tagen gefunden, muss der Mieter die Mietgebühr bis zum Wiederauffindungsdatum zahlen. Wird das Fahrzeug nicht gefunden, muss der Mieter den Neuwert des Modells ersetzen.
Der Mieter muss alle Fahrzeugdokumente (Fahrzeugschein, Versicherungspolice, Kennzeichen usw.) zurückgeben. Falls diese nicht zurückgegeben werden, werden die Mietgebühren weiter berechnet. Bei Verlust muss der Mieter alle Kosten für die Neuausstellung der Dokumente und damit verbundene finanzielle Verluste tragen.
Falls das Fahrzeug von den Behörden beschlagnahmt oder eingezogen wird, ist der Mieter für alle damit verbundenen Kosten verantwortlich.
Während der Mietdauer ist der Mieter für die Wartung und Reparatur des Fahrzeugs verantwortlich. Falls der Vermieter das Fahrzeug zur Wartung anfordert, muss der Mieter dieser Anforderung nachkommen. Der Vermieter kann ein Ersatzfahrzeug bereitstellen. Der Mieter haftet für Reparaturkosten, die durch Nutzung oder Unfälle entstehen, einschließlich Ersatzteile und Reifenwechsel.
Der Vermieter ist nicht verantwortlich für verlorene oder beschädigte Gegenstände, die im oder am Fahrzeug zurückgelassen werden.
Die Mietdauer beträgt:
Täglich: 24 Stunden
Wöchentlich: 7 Tage
Monatlich: 30 Tage
Jährlich: 365 Tage
Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit ohne Begründung oder Entschädigung zu kündigen. In diesem Fall muss der Mieter das Fahrzeug an die nächstgelegene Mietstation zurückbringen.
Falls der Vermieter den Vertrag kündigt, kann eine Rückerstattung für ungenutzte Mietzeiträume erfolgen, sofern keine Abzüge für Schäden gemacht werden.
Fahrzeuge dürfen ohne Zustimmung des Vermieters nicht außerhalb der Türkei genutzt werden. Alle Streitigkeiten werden nach türkischem Recht vor türkischen Gerichten entschieden.
ARTIKEL 2 – ZAHLUNG
Nach Vertragsunterzeichnung kann der Vermieter eine Vorauszahlung von ca. 20 % der Gesamtmietgebühr verlangen.
Bei Kreditkartenzahlungen wird eine Kaution über das VPS (Virtual POS System) eingezogen. Diese kann zur Deckung von Verkehrsbußgeldern und offenen Forderungen verwendet werden.
Die tägliche Rückerstattungsgrenze für Kautionen beträgt 20.000 TL. Höhere Beträge werden in Raten zurückerstattet.
Die endgültigen Mietkosten werden am Ende des Mietzeitraums auf Basis des Wechselkurses der Türkischen Zentralbank berechnet.
Reservierungen müssen mindestens 24 Stunden vor der geplanten Abholung storniert werden. Andernfalls fällt eine Gebühr für einen Miettag an.
ARTIKEL 3 – VERSICHERUNG
Der Vermieter hat das Fahrzeug gemäß der gesetzlichen Haftpflichtversicherung versichert.
Der Mieter kann gegen eine zusätzliche tägliche Gebühr eine zusätzliche Versicherung (SCDW – Super Collision Damage Waiver) abschließen, um seine Haftung für Fahrzeugschäden zu reduzieren.